Martina, 48, selbständig

Meine Tochter ist geistig behindert und wohnt in einer Wohngruppe. Schon 2020 hatte ich der Leitung mitgeteilt, dass ich einer Impfung nicht zustimmen würde. Ich habe das auch begründet, u.a. mit Aussagen von Prof. Dr. Bhakdi. Der Leiter der Einrichtung hat mir daraufhin per E-Mail geschrieben, dass ich es doch unterlassen solle, die Mitarbeiter zu verwirren.

Im Dezember 2020 wurden alle zwölf Bewohner getestet, darunter zwei positive Tests: der meiner Tochter und ihrer Freundin. Die beiden Mädchen wurden dann im Zimmer meiner Tochter von den anderen isoliert und saßen zwei Wochen in Quarantäne. Versorgt wurden sie durch “voll vermummte Betreuer” – das Essen stellte man ihnen auf einem Tablett vor die Tür.

Gnadenlos ausgegrenzt

Danach war meine Tochter dann offiziell “genesen”. Anfang Februar 2021 wurden die übrigen Bewohner geimpft. Im Juli 2021 wurde die Freundin behandelt und meine Tochter gnadenlos ausgegrenzt. Sie war die einzige, die im Haus mit einer FFP2-Maske herumlaufen musste, und durfte nicht mehr mit den anderen zusammen essen. Natürlich hatte sie mir daraufhin gesagt, dass sie lieber geimpft werden wollte. Ich habe sie gebeten, auszuhalten, oder zu mir zurückzukommen.

Nach Weihnachten 2021 erhielt ich einen gelben Brief vom Betreuungsgericht. Die Einrichtung hat beim Amtsgericht den Antrag gestellt, mir die Betreuung in Gesundheitsfragen zu entziehen, damit der größte Wunsch meiner Tochter, geimpft zu werden, erfüllt werden konnte; ihr wurde ein Verfahrenspfleger zur Seite gestellt.

Vor Gericht

Ich habe meinerseits eine Anwaltsfreundin kontaktiert und mit ihr zusammen einen Antrag an das Gericht formuliert. Darin stand, dass erstmal abgeklärt werden solle, ob die Impfung bei ihrem Krankheitsbild (Adipositas, Bluthochdruck, etc.) nicht kontraproduktiv sein könne. Dieses Schreiben habe ich noch an Silvester in den Briefkasten vom Amtsgericht geworfen. Der Rechtspflegerin habe ich ein Schreiben gesandt, mit einem Fragebogen an den Impfarzt.

Sollte er diesen nicht unterschreiben, würde ich sie für Schäden haftbar machen. Die Rechtspflegerin hat mich im Januar angerufen und mir gesagt, dass sie nicht mit meiner Tochter zum Impfen gehen werde; sie müsse nur eine Empfehlung an die Richter abgeben und würde vorher mit allen Beteiligten reden.

Die Mehrheit – meine Tochter, die Einrichtung und die Werkstatt- waren natürlich dafür. Dann musste ich noch mit Tochter zum Kreis, wo meine Einstellung geprüft werden sollte. „Sie muss geimpft werden!“, sagte man mir dort. Ich habe gefragt, warum, und die Antwort lautete: zum Schutz der anderen Bewohner. Ich entgegnete, dass die doch geschützt sind, da sie schon zwei Impfungen hätten.

Impfpflicht, denn die Impfung schützt nicht!

Die Antwort wiederum war spannend: „Das schützt nicht vollständig!“. In dem Moment war ich froh, eine Maske zu tragen, damit man meinen Gesichtsausdruck nicht sehen konnte. Seitens des Kreises wurde mir genehmigt, diverse Fachärzte aufzusuchen, um den Gesundheitszustand in Bezug auf Impfung klären zu können. Termine musste ich melden.
Dafür bin ich 200 Kilometer weit gefahren! Meine Tochter erhielt Ende Februar 2022 ihre erste Impfung. Am nächsten Tag wurde in der Werkstatt ein Test gemacht und sie musste in häusliche Quarantäne. Diese wurde vom Gesundheitsamt überprüft. Genau wie 2020 hatte sie keinerlei Symptome.

Zur Spritze verurteilt

Ich habe der Richterin und dem Kreis die Kopie vom Impfausweis und die beiden Testergebnisse zugesandt, mit dem Antrag, das Verfahren gegen mich einzustellen, denn meines Erachtens würde „zweimal genesen und einmal geimpft“ so viel bedeuten wie „dreimal geimpft“ – was bei den anderen Bewohnern bereits der Fall war. Das Gericht akzeptierte das nicht und bestand auf einer weiteren Impfung. Im Juli 2022 bin ich dann nochmal viele Kilometer gefahren, um den Vorgaben zu entsprechen. Erst dann wurde das Verfahren eingestellt.

Menschen mit Behinderung als Versuchskaninchen zu benutzen – wie so etwas geschehen kann, das macht mich fassungslos. Und jetzt stellt sich heraus, dass die Ansteckung der Bewohner zunimmt und die Betreuer ständig krank sind – zum Teil so schwer, dass sie nicht mehr arbeiten können. Dass die anderen gesetzlichen Betreuer den Impfungen zugestimmt haben, lag daran, dass sie die Sorge hatten, ihre Kinder müssten sonst ausziehen. Ich glaube nicht, dass das der Fall gewesen wäre, denn der Betreiber verdient schließlich an den Bewohnern.

Aber hier greift halt die Spaltung, die von den Medien und der Politik eifrig betrieben wurde. Die Impfmittel habe ich ausgeleitet. Meiner Tochter geht es heute gut.


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