Heidi berichtet über schockierende Zustände im Krankenhaus – was ihre Mutter erlebte, macht fassungslos. Hier geht es zum ersten Teil ihrer Geschichte …


Unverrichteter Dinge, wütend und traurig, fuhren wir nach Hause. Dort angekommen, habe ich dann noch einmal in der Klinik angerufen und konnte mit dem Oberarzt sprechen. Er erklärte mir, dass meine Mutter in keiner Weise kooperativ wäre, die Nahrungsaufnahme und die Medikamente verweigerte und deshalb jetzt eine Nasensonde bekäme. Laut der Patientenverfügung, die ja inzwischen vorlag, war dies jedoch ausgeschlossen.

Ans Bett fixiert

Nebenbei erklärte er mir, dass meine Mutter nun ans Bett fixiert sei, mit einem Beckengurt. Sie sei unruhig und hätte offenbar keinen richtigen Tages/Nacht Rhythmus.  Auf meine dringende Bitte, wenigstens meinen Bruder vorzulassen, nach dem sie zu Hause ununterbrochen ruft, erklärte er mir lakonisch: „Sie ruft nach niemandem!“

Darüber hinaus erklärte er mir, dass meine Mutter jetzt Fausthandschuhe trage, damit sie sich weder Katheter noch die Nasensonde herausreißen könne. Auf meine erneute Bitte, baldmöglichst zu meiner Mutter vorgelassen zu werden, erhielt ich dann von ihm die Auskunft, dass der Hygienebeauftragte sowie die Klinikleitung bestimmt hätten, dass niemand außer Patienten auf die Station dürfe. Enttäuscht und wütend, musste ich mich damit zufriedengeben.

Inzwischen hatte ich zusammen mit meinem Partner anwaltlichen Beistand gesucht.

Ein Anwaltsserviceteam aus dem Internet informierte mich darüber, dass die Landesregierung mitnichten Angehörige von den Patienten in Krankenhäusern fernhalten würde. Das hätten die Krankenhäuser in Eigenregie zu entscheiden. Es gäbe eine Patienten-Dialog-Stelle, wo man eventuell Hilfe bekäme. Ein Anruf dort scheiterte an der überlasteten Leitung.

Nötigung und Freiheitsberaubung?

Das Gespräch ergab, dass die Behandlungsweise, die meine Mutter erfuhr, nicht zulässig sei, weil man für Fixierungen einen richterlichen Beschluss benötige und dass es sich nach meiner Schilderung der Lage hier um Freiheitsberaubung und Körperverletzung handeln könnte.

Diese Argumentation half mir dann, als ich wieder mit dem Oberarzt in Kontakt kam, der mir am Vortag auch die ersten Auskünfte gegeben hatte. Nachdem ich nochmals freundlich nach dem Befinden meiner Mutter fragte, erhielt ich unmittelbar die Gegenfrage: „Hat Ihre Mutter chronische Bronchitis oder etwas an der Lunge?“ Ich wunderte mich, denn die Frau ist Kettenraucherin und ihre Lunge dürfte aussehen wie ein Bergwerk.

Nun fragte ich deutlich ungehaltener, ob er denn noch keinen Kontakt mit dem Hausarzt aufgenommen hätte, um von diesem zu erfahren, in welchem Zustand sich seine Patientin befinden würde. Arrogante Antwort: „Nein, das habe ich nicht.“ Da war es um mich geschehen und ich sagte ihm, dass ich ihn indessen persönlich anzeigen würde und ihn der Freiheitsberaubung und Körperverletzung bezichtigen und alles anwaltlich durchsetzen würde, wenn ich nicht sofort zu meiner Mutter vorgelassen würde oder sie nach Hause käme. Ich beendete das Gespräch, ohne die Antwort abzuwarten.

Endlich nach Hause

Der Oberarzt rief später zurück: Man hätte jetzt die Lungenuntersuchung vorgenommen, dort sei alles so weit in Ordnung und man könne meine Mutter am Samstag in die häusliche Obhut überführen. Einzige Bedingung: Der Pflegedienst könne seine Arbeit an meiner Mutter erst wieder aufnehmen, wenn ein negativer PCR-Test vorliegen würde. So lange müsse ich mich selbst um die Pflege kümmern. Das konnte ich. Ergebnis: Sobald ein Wagen zur Verfügung stünde, würde Sie am Samstag liegend zurücktransportiert.


Hier können Sie uns unterstützen: