Bärbel, 53, Pädagogin

„Nur im Freien und mit Abstand!“

Ich hatte viele Jahre eine sehr gute Freundin, mit der ich wirklich über alles reden konnte. Eine Weile lang hörte ich nichts von ihr, dann rief sie wieder an und wir begrüßten uns herzlich.

Sie fragte recht schnell, ob mein Mann und ich uns haben impfen lassen. Ich verneinte mit den Worten: „Wir sind nicht geimpft und das wird auch so bleiben.“ Nach ein wenig Smalltalk fragte ich sie dann, ob wir uns denn mal wieder treffen wollten? Am anderen Ende herrschte Stille. Nach einer langen Pause kamen dann die Worte, die mich fassungslos machten: „Vielleicht irgendwann mal; und dann nur im Freien und mit Abstand!“

Als ich mich wieder gefangen hatte, gab ich zurück, dass ich so ein Treffen bestimmt nicht möchte, wenn sie tatsächlich vor mir und meinem Mann solche Angst hätte. Sie könne sich ja wieder melden, sobald es ihr wieder möglich ist. Tja, was soll ich sagen? Ich wartete ganze zwei Jahre. Vor kurzem hat sie sich wieder gemeldet, mit einem Brief und der Frage, ob wir uns mal wieder treffen wollen. Kein einzges Wort über die zwei Jahre Funkstille! Ich wusste nicht mal, was ich ihr antworten sollte. Ich hätte sie gern gefragt, wann sie mich wieder mal bei Seite schiebt, wenn die nächste Sau durchs Dorf getrieben wird und ich wegen der Propaganda wieder nicht ihre Freundin sein kann? Oder geantwortet, dass mein Mann und ich noch immer noch ungeimpft und gefährlich sind – und sie uns daher besser nicht mehr sehen sollte. Ich habe wirklich lange überlegt, was man nach zwei Jahren einer solchen Ausgrenzung sagen sollte.

Nach vielen Tränen entschloss ich mich, ihr nicht mehr zu antworten. In meinen Augen handelt man so nicht als Freundin; und ganz gewiss kann man danach nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, wie sie es sich wohl gewünscht hätte. Am Ende bleibt das Gefühl, dass sie gar nicht meine Freundin ist  – und es wohl niemals war.

 

Lisa, 26, arbeitslos

„Dann können wir nicht helfen!“ – Behandlungsverweigerung beim Arzt

Ich leide an einer sehr seltenen Krankheit (TSC), die sich an allen Organen ausbreiten kann. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass ich in einer Spezialklinik regelmäßige Kontrollen durchführen lasse. In der Coronazeit wurde mir die Behandlung verweigert, da ich nicht geimpft war. Obwohl in ambulanten Behandlungen schon einiges darauf hindeutete, dass die Erkrankung nun im Augenbereich angekommen sein könnte, sagte man mir wörtlich: „Wenn sie sich dreimal impfen lassen, bekommen sie einen Termin.“

Das Drama begann Anfang 2021; ich wollte wie immer telefonisch meinen Termin für die Jahreskontrolle ausmachen. Da wurde mir gesagt, das geht nur, wenn ich damit einverstanden sei, durchgehend eine Maske zu tragen. Die Ärztin wusste genau, dass ich an Asthma leide, und natürlich verneinte ich. Dann könne sie mir keinen Termin geben, antwortete sie. Sie verweigerte mir einfach die Behandlung! Ende 2021 habe ich es dann noch einmal versucht. Da wurde ich gefragt, ob ich schon gegen Corona geimpft sei? Ich sagte nein – und betonte, dass ich das auch bestimmt nicht vorhabe. Und wieder erhielt ich dieselbe Reaktion: „Dann können wir nicht helfen!“

Im Jahr 2022 hatte ich den Befund vom Augenarzt. Ich rief die Ärztin wieder an und erklärte die Dringlichkeit der Lage. Diese schien nicht zu interessieren, denn daraufhin kam wieder nur die Frage, ob ich geimpft sei? Die Antwort, nachdem ich verneinte, man kann es sich schon denken: „Dann können wir Ihnen auch nicht helfen!“