Das folgende Schreiben stammt von einer Lehrerin, die es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren konnte, die Schüler zur Einhaltung der Corona-Maßnahmen zu zwingen. Sie sah darin mehr Schaden als Nutzen für die Kinder. Imke, die als Ungeimpfte selbst Anfeindungen seitens des Kollegiums ausgesetzt war, wollte von ihrem Remonstrationsrecht Gebrauch machen und verfasste ein Schreiben an die Schulleitung, in dem sie detailliert begründete, warum sie das körperliche und seelische Wohl der Kinder mit Zwängen wie Maskenpflicht, Abstandsgebot und Schulausfällen gefährdet sah.

Abgeschickt hat sie ihn nicht, da ein Kollege, dem sie ihn im Vertrauen zeigte, ihr davon abriet: Es könne große Probleme geben und man könne sie trotzdem zwingen, Dinge zu tun, die sie nicht will. Ich finde den Brief so beeindruckend und wichtig, dass ich Imkes Wunsch, ihn der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, natürlich gern nachkomme.


Imke, 44, Lehrerin

Sehr geehrte Schulleitung,

da ich als Beamtin die volle persönliche Verantwortung für die Rechtmäßigkeit meiner dienstlichen Handlungen trage, sehe ich mich verpflichtet von meiner Remonstrationspflicht Gebrauch zu machen. Da ab dem 22.02.2021 für die Kinder ab Klasse 1 eine durchgängige Maskenpflicht (auch am eigenen Platz) besteht, ebenso für die Lehrerinnen und Lehrer, sehe ich dies in der derzeitigen Lage als unverhältnismäßig und damit als verfassungswidrig an. Laut der Seite des RKI (Stand 13.02.21) soll es derzeit ca. 152.000 positiv getestete Menschen in Deutschland geben. Das entspricht bei einer ungefähren Bevölkerung von 83.000.000 Menschen 0,18 %. Demnach sind 99,82 % nicht betroffen.

Da der PCR-Test keine Infektion nachweist und auch die Anzahl der Zyklen bezüglich des PCR-Tests eine wichtige Rolle spielen, ist davon auszugehen, dass die Zahl noch geringer ist (Dokumente – Stiftung Corona Ausschuss (corona-ausschuss.de) siehe ebenso die Corona – Ausschuss Sitzungen 4, 16 und 26 Sitzungen – Stiftung Corona Ausschuss (corona-ausschuss.de). Gefährdet sind besonders ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen oder einem schwachen Immunsystem: Informationen für Corona-Risikogruppen (bundesregierung.de). Diese Gruppen gilt es zu schützen bzw. diese Menschen sollten sich schützen. In Deutschland gab es keine Übersterblichkeit im Jahr 2020 (Videos – Samuel Eckert).

Meine Aufgabe als Lehrerin ist es, Schülerinnen und Schülern eine gute Lernatmosphäre zu ermöglichen, sie zu bilden, ihr Selbstbewusstsein zu stärken, soziale Werte zu vermitteln und vieles mehr. Dieses sehe ich schon seit März 2020 mit dem Beginn des Lockdowns nicht mehr wirklich umsetzbar. Mit Beginn der dauerhaften Pflicht des Tragens einer Maske über den Schultag scheint es mir noch unmöglicher, meine Aufgaben als Lehrerin angemessen gegenüber den Schülerinnen und Schülern zu erfüllen.

Es gelten die sogenannten AHA + L Regeln, die laut dem Chef des RKI niemals hinterfragt werden sollten: Corona-Maßnahmen: Verhaltensregeln dürfen „nie hinterfragt werden“ – YouTube. Schon im letzten Jahr machte ich mir große Sorgen um die psychosoziale Gesundheit der Kinder, die man uns täglich anvertraut hat (Sitzungen – Stiftung Corona Ausschuss (corona-ausschuss.de) , Sitzung 4. Die Kinder werden zu Abstand und Maskentragen (bisher auf dem gesamten Schulgelände, allerdings nicht am eigenen Platz) und zum häufigen Händewaschen bzw. Desinfizieren angehalten.

Sie dürfen untereinander keine Dinge austauschen, das Singen ist verboten und Sportunterricht findet nicht statt, wenn man als Lehrer kein Sportstudium absolviert hat. Das Atmen wird durch die Maske erschwert, womit einige Kinder zurechtkommen, andere nicht. Dies alles trägt meiner Meinung nach nicht zum Aufbau und Erhalt eines stabilen Immunsystems bei, welches die Kinder bis zu einem gewissen Alter aufbauen, damit der Körper sich dann gut gegen Viren und Bakterien schützen kann: Immunsystem bei Kindern: die kräftig lernende Immunabwehr fördern (orthomol.com.)

Es stellt sich für mich daher die Frage, ob es sich hier um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit handelt (Art 2 GG – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de). In diesem Artikel steht außerdem „(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ Diesen Artikel nehme ich auch für mich in Anspruch, da auch ich die Verpflichtung habe, eine Maske zu tragen, sollte ich kein ärztliches Attest besitzen (meines wird ab dem 22.02.2021 nicht mehr anerkannt, obwohl sich nichts an meiner Person verändert hat).

Zudem gibt es keine Langzeitstudien über das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Weder, ob dies gesundheitliche Folgen haben kann, noch ob sie sich psychisch negativ (auch kurzfristig) auf die Schwächsten in unserer Gesellschaft auswirken kann. Ich kann es persönlich nicht verantworten, wenn Kindern hierdurch Schaden entsteht und unter anderem ich dafür verantwortlich bin (Ergebnisse der Maskendiagnostik (kinderarzteugenjanzen.com). Da ich persönlich haftbar für mein Handeln bin, kann ich die Maskenpflicht nicht umsetzen, solange die Rechtsstaatlichkeit und die Evidenz für das Tragen eben dieser nicht einwandfrei geklärt ist.

Kinder zu einem Aufsetzen der Maske zu zwingen bzw. zu verpflichten, entspricht meines Erachtens dem Straftatbestand der Nötigung (§ 240 StGB), da, wie bereits oben dargelegt, die Masken unverhältnismäßig und nicht evidenzbasiert sind.

Es würde zudem ein besonders schwerer Fall vorliegen, da ich meine Befugnisse als Amtsträgerin missbrauchen würde, was zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren führen kann. Das Recht unserer Kinder auf Bildung, das ihnen nach Art. 26 der UN-Menschenrechtskonvention zusteht, die 1948 auch in Deutschland unterschrieben wurde, ist durch die regelkonforme Handhabung der Masken nicht mehr gewährleistet. Den Kindern wird seit langem sehr viel abverlangt, während ihre eigenen Bedürfnisse und Belange kaum berücksichtigt werden.

Angesichts meiner erheblichen Bedenken hinsichtlich der Rechtslage und der meines Wissens nach fehlenden Evidenz für die Maßnahmen bitte ich Sie, dies zu überprüfen oder eine solche Überprüfung an höherer Stelle durchführen zu lassen.

Herr Söder äußerte sich in der Bund-Länder-Konferenz am 10.02. in der Weise, dass er sagte, die Öffnung der Friseure würde den Menschen etwas Würde wiedergeben: Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz mit Angela Merkel, Markus Söder und Michael Müller – YouTube.

Daher möchte ich mit Artikel 1 GG enden: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dies gilt auch und insbesondere für die Schwächsten der Gesellschaft.


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