Henning, 39, arbeitslos
Eines Tages wurde ich in einem Supermarkt aufgefordert eine Maske anzuziehen oder den Laden zu verlassen. Ich weigerte mich und man rief die Polizei. Während des Telefonats hielt man mir den Hörer vors Gesicht. Ich sagte nur laut: „Woher soll ich wissen, wen sie da angerufen haben? Ich will, dass die Polizei persönlich vorbeikommt”. Er telefonierte weiter.
Nach kurzer Zeit kam der Chef zufällig vorbeigelaufen und wies den Mitarbeiter an, sofort aufzulegen. Er sagte zu mir, ich solle bezahlen und nie wieder kommen. Im Nachhinein zeigte ich ihn wegen Nötigung an. Nach einigen Tagen bekam ich aufgrund des Vorfalls einen Bußgeldbescheid zugestellt, auf den ich Einspruch einlegte. Ich nehme an, der Ladenbesitzer hatte nichts bekommen. Zu Gericht wurde ich nicht geladen, da der Richter der Meinung war, meine Anwesenheit wäre nicht relevant. Ich äußerte mich insofern, als ich genau beschrieb, was sich zugetragen hatte.
Unschuldsvermutung? Fail
Ich wurde verurteilt – sinngemäß lautete die Begründung: Da ich meine Unschuld nicht beweisen könne, sei ich schuldig.
Ich schrieb dem Richter privat, wie er eigentlich an diese Position gekommen sei, denn es war der Direktor unseres Amtsgerichts – und wünschte ihm viel Spaß in seinem neuen Zuhause, denn auf Rechtsbeugung stehen mindestens ein Jahr Gefängnis. Post erhielt ich keine und er selbst ist sicher nie im Gefängnis gelandet. Bis heute habe ich nichts bezahlt und werde es auch nicht tun.
An einem anderen Abend ging ich zu Fuß nach Hause. In meiner Wohnstraße, die recht lang ist, kamen mir zwei 18-Jährige entgegen. Wir waren an der frischen Luft und trugen selbstverständlich keine Masken. Ich sprach sie an und wir quatschten ein wenig. Ich meinte noch zu ihnen, dass man sich von den Bullen nichts gefallen lassen darf.
Gehorsame Jugendliche
Sie klopften große Sprüche, dass sie das nie tun würden. Wie der Zufall so will, kam kurz darauf tatsächlich eine Streife vorbeigefahren und hielt an. Als die Beamten ausstiegen, fragten die beiden Jungs, ohne Aufforderung, ob sie die Masken anzuziehen hätten, was der Fahrer mit „Ja” beantwortete.
Ich selbst tat das natürlich nicht, hatte aber auch gar keinen Mundlappen in meinem Besitz. Die Beifahrerin sagte, sie würden nun eine Ausweiskontrolle machen. Ich sagte, ich habe meinen Ausweis nicht dabei und erklärte, dass ich meine Personalien mündlich angeben würde. Nach einer Weile ging die Polizistin auf mich zu und fragte mit einer schnippischen Stimme: „So, sie haben also kein Ausweis dabei?”
Ihren Dienstausweis, bitte …
Ich empfand dies als Stichelei, zumal sie die Antwort längst kannte. Ich bejahte und sagte nochmals, dass ich sie mündlich mitteilen würde. Mein Gefühl war, dass sie mich zum Zeigen des Ausweises, zu dessen Mitführung ich nicht verpflichtet bin, nötigen wollte. Sie notierte sich meine Angaben. Dann waren die Beamten beschäftigt.
Nach einer Weile sagte ich, dass ich bitte ihren Dienstausweis sehen will. Die Polizistin rastete vollkommen aus und meinte, dass sie mich jetzt gleich mitnehmen würden und dass sie noch ganz anders könnten. Ich bestand aber darauf, mit der Begründung, dass ich ja nicht wüsste, ob sie evtl. nur verkleidet wären. Der Fahrer zeigte auf das Auto und meinte, das wäre Beweis genug. Ich antwortete, woher ich denn wissen solle, dass sie es nicht gerade geklaut hätten.
Daraufhin zeigte der Polizist auf den Namen auf seiner Uniform. Ich erklärte mich damit zunächst einverstanden. Die Beamten haben allerdings, im Gegensatz zu mir, eine Mitführungspflicht bzgl. des Dienstausweises, was es logisch macht, dass sie diesen auf Aufforderung vorzuzeigen haben. Aber das war ihnen egal oder sie wussten es nicht.
Widerwillig teilte mir auch die hysterische Kollegin ihren Namen mit. Sie trug übrigens kein Namensschild auf ihrer Jacke. Sie war quasi inkognito unterwegs. Bezeichnend, dass gerade diese Leute so respektlos auftreten. Passt mal wieder wie die sprichwörtliche „Faust aufs Auge”. Kein Verantwortungsgefühl. Fast so immun wie ein Politiker.
Kenne deine Rechte!
Danach meinte sie, dass ich nun von ihr einen Bußgeldbescheid bekommen würde, da ich den Abstand nicht eingehalten hätte. Später daheim schrieb ich eine E-Mail und erklärte, dass ihr Vorgehen nicht rechtens gewesen war. Denn sie müssen zu Beginn der Kontrolle den Grund nennen und dieser war nur die Ausweiskontrolle. Sie dürfen ihn dann währenddessen nicht ändern oder erweitern, da solch ein Verhalten dazu führt, dass die gesamte Maßnahme unrechtmäßig wird.
Dies soll den „Bürgenden” vor Willkür der Beamten schützen. Ich bekam nie einen Bußgeldbescheid. Ich glaube, diese E-Mail hat ordentlich gesessen.
Die Polizei, dein Freund und Helfer.
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