Anke, 40, Hausfrau
Meine Töchter, damals 9 und 11 Jahre alt, besuchten eine freie Waldorfschule in Baden-Württemberg. Im ersten Pandemiejahr waren die Schulen lange Zeit geschlossen und alle Kinder ertrugen das gleiche Schicksal des Homeschoolings. Eine extreme Herausforderung für die meisten berufstätigen Eltern.
Nachdem dann auch noch die Maskenpflicht in den Schulen eingeführt wurde, haben wir uns entschlossen, die Kinder weiterhin vom Präsenzunterricht zu befreien. Unsere Kinder hatten Maskenbefreiungen, was in der Schule nicht gut ankam. In beiden Klassen fanden wir aber ähnlich denkende Eltern. Bald haben wir uns zu einer kleinen Lerngruppe zusammengefunden, um mit unseren Kindern die Aufgaben zu bewältigen.
Kein Zutritt ohne Test
Im nächsten Schuljahr wurde die Testpflicht an den Schulen eingeführt. Wir haben weder den Tests noch den Aufsichtspersonen der Schule vertraut – und teilten der Schule vor Ende der Sommerferien mit, dass wir unsere Kinder nicht testen lassen werden. Am ersten Schultag haben mehrere Eltern ihre Kinder zur Schule begleitet, um ihre Haltung zu verdeutlichen. Den ungetesteten Kindern wurde der Zutritt verweigert. Da diese Kinder auch eine Maskenbefreiung hatten, und die Schulleitung diese nicht mehr akzeptieren wollte, wurde seitens der Schule eine Wegemaske eingeführt. Wir konnten erreichen, dass unsere Kinder knapp zwei Wochen über eine Testung mit Spucktest, der zu Hause durchgeführt wurde, die Schule besuchen durften.
Gnadenlos ausgegrenzt
Aufgrund ihrer Maskenbefreiungen wurden die Kinder von Lehrern angeschrien, die Abstände einzuhalten, sie wurden im Musikunterricht in die letzte Bank gesetzt, gesungen wurde nicht, nur gesummt, da die Maskenbefreiten im Raum waren. Die Lehrerin wollte ihnen ohne Maske sogar den Zutritt ins Klassenzimmer verweigern. Nach zwei Wochen wurde uns der Zutritt auch mit Testbescheinigung von zu Hause untersagt. Den Lehrern wurde in der Konferenz verboten, uns Unterrichtsmaterial zukommen zu lassen. Wir haben daraufhin eine Lerngruppe gebildet und unsere Kinder mit Unterstützung von Bekannten selbst unterrichtet. Einen Raum hatten wir auch schnell gefunden, doch diese Lösung war nicht von langer Dauer.
Die Medien hetzten gegen uns
Kurz vor Weihnachten kamen eines Morgens die Polizei, die Feuerwehr und der Bürgermeister, welcher sich aber nicht aus dem Auto traute. Sie kamen, um die “illegale Coronaschule” kraft ihres Amtes zu verbieten. Ein Grund fand sich natürlich auch: aufgrund von baulichen Mängeln und einer fehlenden Nutzungsänderung wurden unsere Treffen untersagt. Die örtliche Presse hat ihr Übriges getan, um uns zu diskreditieren. Immer wieder wurden wir in der Zeitung mit Schmutz beworfen. Wie es uns und unseren Kindern ging, hat niemanden interessiert.
Wir haben dann die Zahlung des Schulgeldes gekürzt, die Schule kam ihrer Bildungspflicht ja nicht nach. Einige Wochen später erhielten wir das Kündigungsschreiben. Wir haben es akzeptiert, unsere Töchter wollten da eh nie wieder hin. Nachdem die Maßnahmen in der Schule beendet waren, hat sich unsere private Lerngruppe, die wir trotz des Verbots in privaten Räumen aufrechterhalten hatten, aufgelöst. Eine neue Schule zu finden war gar nicht so einfach, da die Mädels keine Leistungsbeurteilung, sprich Zeugnisse, nachweisen konnten.
Was wurde den Kindern angetan?
Eine Werkrealschule in der Nähe, mit einem sehr menschlichen Rektor, hat uns ohne Vorurteile aufgenommen. Mittlerweile haben wir wieder an eine freie Waldorfschule gewechselt, weil das Konzept meinen Mädels besser entgegenkommt. Mit den Repressalien der Ämter haben wir noch immer zu tun. Der Bußgeldbescheid wurde erst vor Weihnachten verhandelt – wir wurden natürlich schuldig gesprochen, die Rechtslage war halt so.
Der Vorgang beim Regierungspräsidium ist bis heute offen…. Die beiden Mädels fühlen sich heute in ihrer neuen Schule wohl. Das war ein weiter, beschwerlicher Weg. Die Traumata dieser Zeit, die Anfeindungen der Lehrer, Busfahrer, die Polizeipräsenz – das alles muss aufgearbeitet werden. Hierfür haben wir, Gott sei Dank, tolle Menschen gefunden. Ich frage mich nur, was hat man den Kindern, allen Kindern nur angetan …
Ich mache kurz Strichpunkte: ich bin seit 29 Jahren Krankenschwester arbeitete 2 Jahre auf der Corona Station ungeimpft und dadurch bösartigen Dingen ausgesetzt gewesen, ich setze das alles als bekannt voraus … konnte durch meine Arbeit viel helfen ein bisschen Menschlichkeit zu bewahren ( Sondergenehmigung für Besuch usw, Trost Ehrlichkeit und so weiter)
Meine Tochter war 1Jahr nicht in der Schule. Lügen von der Schule kamen, wurden erpresst dass Jugendamt einzuschalten, Bußgeld gezahlt usw.
Unsere lerngruppe wurde auch von Polizisten ( Busse am Ortseingang!!! Plus zivil ,) Schulamt Leiter und Leiter des Gesundheitsamtes „ besucht“ , haben die Kinder sehr erschreckt durch ihren Auftritt, 3 Mütter machten aufsicht an dem Tag, ich konnte die Truppe aber mit guten Argumenten wegschicken, . Es war alles der absolute Horror. Arbeit und Kinder betreuen … ständig Stress und sorgen. Aber wir haben durchgehalten und eigentlich gewonnen!!!
Guten Tag,
die Traumata , so wie sie verankert sind, werden sich beruhigen.
Jedoch Heilung auf kurze Sicht, wird nicht erfolgen.
Die Kinder sind doch wieder ins System Gehirnwäsche gesteckt worden, obwohl die Kinder es nicht wollten.
Leider erlebe ich ein kolossales, kollegtives Vergessen.
Jetzt ist ja wieder alles gut. Nein, Leute, so einfach ist es nicht.
Alles gut ist bei uns nicht. Aber was haben wir für eine Chance, außer wieder eine Schule zu finden, im der die Mädels sich wohl fühlen! Wir sind nicht reißend und wollen nicht auswandern. Wir haben uns über 1 Jahr mit Freilernen beschäftigt – in Deutschland so gut wie unmöglich und schon gar nicht bei uns, die sie eh schon mit Zwangsgeldern bedacht haben. Wir leben in diesen System und kommen nicht einfach raus – NICHTS ist GUT und WIR VERGESSEN NICHT!!!!
wir wurden natürlich schuldig gesprochen, die Rechtslage war halt so.
Zur Rechtslage:
alle Verordnungen und Bestimmungen basieren auf dem Infektionsschutzgesetz. Das Infektionsschutzgesetz ist dann gültig, wenn eine Übertragung einer Infektion von einem Menschen auf einen anderen nachgewiesen wurde. Bis heute steht dieser Nachweis aus. Ein Experiment wies bereits 1918 nach, dass eine Infektion auf den bekannten Wegen nicht übertragen werden kann. Bis zum Nachweis einer Infektionsübertragung ist das Infektionsschutzgesetz nach dem Grundgesetz Art. 20 Abs. 3 nichtig.
Soweit zur Rechtslage …
Meine innige Hochachtung an die liebevollen Eltern, an den menschlichen Rektor sowie der neuen Schule, die sich verantwortungsvoll und schutzwürdig für die Kinder eingesetzt haben und es immer noch tun. Mit ganz, ganz viel Liebe und Fürsorge wird dieses Traumata bald heilen. Meine aufrichtige Anteilnahme und eine herzliche Umarmung sowie alles Gute für die Zukunft der Kinder in unserem Land. Wir sind sehr viele, werden immer mehr und wir vergessen das NIEMALS…